Bei den Bewertungssternen handelt es sich eindeutig um Werturteile, die von Nutzern abgegeben wurden und im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG geschützt sind (siehe zur Charakterisierung als Werturteil BVerfG, Beschluss vom 27.02.2003, Az. 1 BvR 1811/97; BGH ZUM 2009, 753 - spickmich.de). Es handelt sich um eine bloße persönliche Einschätzung, die durch die Elemente des Meinens und Dafürhaltens geprägt ist - ein "Richtig" oder "Falsch" gibt es nicht.
Für eine Meinungsäußerung ist kein sachlich beweisbarer Grund erforderlich. Offensichtlich ist mit der Bewertung mit einem Stern auch nicht die Grenze zur Herabsetzung oder Schmähkritik überschritten. Bekanntlich besteht nach der höchstrichterlichen Entscheidungspraxis auch kein Anspruch auf eine positive Darstellung in der Öffentlichkeit.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass kununu.com den Diskurs zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern fördern möchte. kununu gibt dazu allen interessierten Arbeitgebern die Möglichkeit, einen eigenen Account einzurichten und unmittelbar zu den Erfahrungsberichten der Arbeitnehmer Stellung zu nehmen. Diese kostenlose Funktion wird bereits von zahlreichen Arbeitgebern genutzt und von den Arbeitnehmern positiv aufgenommen. Durch sachliche Kommentare kann die interne Feedbackkultur und Offenheit gegen außen demonstriert werden – und negativen Bewertungen der Wind aus den Segeln genommen werden. User können auf die Kommentare nicht mehr reagieren.
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